Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig für die Nutzung der Plattform und Dienstleistungen der Ipoteka AG (Aktiengesellschaft (AG)).
1. Geltungsbereich & Rechtsstellung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Ipoteka AG (nachfolgend «Ipoteka») und den Nutzern bzw. Kunden (nachfolgend «Kunde») der Webplattform und Beratungsdienste im Bereich der Hypotheken- und Finanzierungsvermittlung.
Mit dem Zugriff auf die Plattform, der Registrierung eines Benutzerkontos oder der Einreichung einer Finanzierungsanfrage anerkennt der Kunde die vorliegenden AGB sowie die Bestimmungen der Datenschutzerklärung vollumfänglich.
2. Vermittlerstatus & Abgrenzung zum KreditgeberArt. 412 ff. OR
Ipoteka ist ausschliesslich als unabhängiger Kredit- und Hypothekarvermittler (Mäkler im Sinne von Art. 412 ff. OR) tätig.
- Kein Kreditgeber: Ipoteka ist keine Bank, keine Versicherung, keine Pensionskasse und kein direkter Kreditgeber. Ipoteka vergibt selbst keine Darlehen und führt keine Kreditbücher.
- Vertragsabschluss mit Partnerinstituten: Der eigentliche Darlehens- bzw. Hypothekarvertrag (inkl. Schuldbrieferrichtung und Pfandverträge) kommt ausschliesslich und unmittelbar zwischen dem Kunden und dem finanzierenden Institut (Bank, Versicherung oder Pensionskasse) zustande.
- Keine Garantie für Kreditgewährung: Die Entscheidung über die formelle Kreditbewilligung, Bonitätseinstufung, Risikozuschläge und Zinssatzfestsetzung liegt im alleinigen Ermessen des jeweiligen Finanzierungspartners. Ipoteka übernimmt keine Gewährleistung für das Zustandekommen einer Finanzierung.
3. Vergütung, Courtagen & Verzichtserklärung (Retrozessionen)Art. 26 FIDLEG / BGE 132 III 460
Die Nutzung der Plattform, der interaktiven Zinsrechner und die Erstellung unverbindlicher Vergleichsangebote sind für den Kunden grundsätzlich kostenlos.
Offenlegung der Vermittlungsprovisionen (Courtagen):
Ipoteka finanziert ihren Betrieb und ihre Beratungsleistungen über erfolgsabhängige Vermittlungsentschädigungen (Courtagen / Provisionen), die im Falle eines erfolgreichen Hypothekenabschlusses vom finanzierenden Partnerinstitut an Ipoteka entrichtet werden.
- Bandbreite der Entschädigung: Die Vermittlungsprovision beträgt in der Regel 0.20% bis 0.50% des ausbezahlten Brutto-Hypothekarvolumens (entspricht CHF 2'000 bis CHF 5'000 pro CHF 1'000'000 Kreditvolumen). In Sonderfällen (z.B. komplexe Portfoliofinanzierungen) kann die Entschädigung bis zu 0.75% betragen.
- Kein Einfluss auf Unabhängigkeit: Die Höhe der Vermittlungsprovision hat keinen Einfluss auf die objektive Selektion und den Konditionenvergleich der für den Kunden besten Finanzierungslösung.
Ausdrückliche Verzichtserklärung gemäss Art. 26 FIDLEG und Art. 400 Abs. 1 OR:
Der Kunde nimmt die vorstehend offengelegten Berechnungsparameter und Grössenordnungen der Vermittlungsentschädigungen zur Kenntnis und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Entschädigungen bei Ipoteka verbleiben.
Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich und unwiderruflich auf die Weiterleitung, Herausgabe oder Anrechnung sämtlicher Vergütungen, Retrozessionen oder Courtagen, die Ipoteka von Finanzierungsinstituten im Zusammenhang mit der Vermittlung erhält (im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gemäss BGE 132 III 460, BGE 137 III 393 und BGE 138 III 755 sowie Art. 26 Abs. 2 FIDLEG). Dieser Verzicht gilt als Gegenleistung für die kostenlose Bereitstellung der Softwareplattform, Marktrecherchen und Vorprüfungsleistungen durch Ipoteka.
4. Ombudsstelle zur aussergerichtlichen StreitbeilegungArt. 74 ff. FIDLEG
Ipoteka ist zur Gewährleistung höchster Beratungsqualität und des Kundenschutzes einer nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) anerkannten Ombudsstelle angeschlossen:
Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Talstrasse 20, 8001 Zürich
Webseite: https://finos.ch
Kunden haben das Recht, bei Meinungsverschiedenheiten jederzeit ein unbürokratisches, neutrales und kostengünstiges Vermittlungsverfahren vor der Ombudsstelle einzuleiten.
5. Pflichten des Kunden (Mitwirkung & Wahrheitspflicht)
Zur sorgfältigen Aufbereitung des Finanzierungsdossiers verpflichtet sich der Kunde:
- Alle Angaben zu seiner Person, den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, bestehenden Verpflichtungen sowie zur Liegenschaft wahrheitsgetreu, vollständig und aktuell einzureichen.
- Erforderliche Belege (z.B. Lohnausweise, Steuererklärungen, Grundbuchauszüge, Betreibungsauszüge) rechtzeitig und unverfälscht zur Verfügung zu stellen.
- Wesentliche Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse während des laufenden Vermittlungsprozesses unverzüglich mitzuteilen.
6. Unverbindlichkeit von Modellrechnungen & Haftungsausschluss
Alle auf der Plattform generierten Berechnungen (einschliesslich Tragbarkeitsprüfungen, Amortisationspläne, Steuerersparnis-Projektionen und Zinsindikatoren durch KI-Assistenten) stellen unverbindliche Modellrechnungen und Richtwerte dar. Sie begründen keine Finanzierungszusage und stellen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar.
Ipoteka haftet für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden sowie für Handlungen oder Unterlassungen der finanzierenden Institute, wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.
7. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Ipoteka AG ist ausschliesslich Schweizer materielles Recht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und der Nutzung der Plattform ist Zürich, Schweiz, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Gerichtsstände (z.B. Konsumentengerichtsstände nach Art. 32 ZPO).